>> WICHTIG: Die Regierung Biden hat heute (01.05.2023) angekündigt, dass sie die COVID-19-Impfpflicht für internationale Flugreisende am 11. Mai 2023 aufheben wird, dem Tag, an dem der COVID-19-Notstand endet. < <


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Einreise in die USA - Infos

Wichtige Informationen:

USA Einreisebestimmungen Die wichtigsten Informationen finden Sie hier.

Liebe Gäste,

Sie haben sicherlich bereits davon gehört:


Es gibt viele Fragen rund um die Einreisebestimmungen in die USA ab dem 8. November 2021.
Allerdings sind wir keine Behörde der USA und können keine bindenden oder offiziellen Angaben zum Thema Einreise treffen.

Aktuelle Regeln, bitte immer über die verfügbaren Links nachprüfen!

Bitte beachten Sie, dass wir hier nur den aktuellen Stand (November 2021) der Einreiseregeln erklären und sich jederzeit Änderungen ergeben können. Wir empfehlen Ihnen dringend, den folgenden Link zur US-Gesundheitsbehörde CDC abzuspeichern, unter dem Sie immer die offiziellen und aktuellen Einreisebedingungen finden können.

Erforderlicher Impfnachweis bis einschließlich den 11. Mai 2023 (Stand 01.05.2023)

  • Internationale Reisende müssen vor dem Abflug in die USA einen Nachweis über die vollständige Impfung vorlegen. Diese Regelung gilt nur noch bis einschließlich den 11. Mai 2023.
    Ab dem 12. Mai 2023 wird die COVID-19-Impfpflicht für internationale Flugreisende aufgehoben
    .
  • Akzeptiert werden von der FDA anerkannte oder zugelassene Impfstoffe sowie Vakzine, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Notfallzulassung (EUL) erhalten haben.
  • Als vollständig geimpft gelten Personen, die vor mindestens zwei Wochen ihre letzte erforderliche Impfdosis erhalten haben. Dies gilt sowohl für Vakzine, bei denen nur eine Impfstoffdosis verabreicht wird, als auch für solche, die zwei Impfstoffdosen erfordern.
  • Eine von Corona genesene Person gilt in Deutschland als immunisiert, wenn sie zusätzlich eine Impfdosis eines Impfstoffes erhalten hat, von dem normalerweise zwei Dosen zur Immunisierung gebraucht werden. Diese Kombination wird von den USA nicht anerkannt und man gilt als nicht vollständig geimpft bzw. immunisiert und darf nach aktuellem Stand nicht einreisen.
  • Kinder unter 18 Jahren sind von der Impfpflicht befreit, und es gelten weitere begrenzte Ausnahmen.
  • Weitere Informationen sind hier erhältlich.

Hier bekommen von CDC die aktuellsten Infos zum Thema Impfung: https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/proof-of-vaccination.html

Erforderlicher Testnachweis ist nicht mehr nötig.

Fluggesellschaften sind laut AA-Informationen dazu verpflichtet, von allen in die USA reisenden Passagieren (auch Minderjährige) folgendes ausgefülltes Einreiseformular einzusammeln. Dies kann allerdings auch schon im Vorfeld der Reise online ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben mitgeführt werden. Das Formular ist auf der Seite des CDC in mehreren Sprachen (allerdings nicht auf Deutsch) erhältlich.

Hier bekommen von CDC die aktuellsten Infos zum Thema Testnachweise: https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/testing-international-air-travelers.html

Kontaktverfolgung

  • Alle Passagiere müssen der Fluggesellschaft, mit der sie in die USA reisen, vor der Abreise Informationen zum Zwecke der Ermittlung von Kontaktpersonen übermitteln (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und die Adresse während des Aufenthalts in den USA).

ESTA wird weiterhin benötigt

  • An den vor der Pandemie geltenden Regeln für die Einreise mit ESTA hat sich nichts geändert. Deutsche Reisende benötigen nach wie vor genehmigtes ESTA zur Einreise. Weitere Informationen finden Sie etwas weiter unten.

Weitere Hinweise

  • Alle Reisenden (ab zwei Jahren) sind verpflichtet, in Flugzeugen, Flughäfen und anderen öffentlichen, geschlossenen Bereichen (auch Verkehrsmittel) bei Ein- und Ausreise sowie innerhalb der USA eine Maske über Nase und Mund zu tragen.
  • Bei Ankunft am Zielort, haben die einzelnen Bundesstaaten sowie einige Unternehmen möglicherweise ihre eigenen Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien in Bezug auf Masken, Abstandsregeln, Impfstatus und mehr. Hier finden Sie einen Link zur Website der Reisebranche mit diesen Informationen.
  • US-Gesundheitsbehörde CDC: International Travel Requirements
  • Seite des Auswärtigen Amts: Reise und Sicherheitshinweise USA

Einreisebedingungen USA-Reisende mit Voraufenthalt Kuba, Irak, Iran oder Sudan

Reisende, die sich vor dem 12.01.2021 in Kuba aufgehalten haben, können für die Einreise in die USA weiterhin eine ESTA-Genehmigung beantragen. Dies gab das US-Generalkonsulat in Frankfurt bekannt. Gleichzeitig wiesen die dortigen Behörden jedoch darauf hin, dass Personen, die den Inselstaat nach diesem Zeitpunkt besucht haben, bei der zuständigen US-Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen.

Selbige Regelung gilt seit längerem für Reisende, die nach dem 01.03.2011 unter anderem in den Iran, Irak oder Sudan gereist sind; auch sie sind vom Visa Waiver Program der US-Regierung ausgeschlossen und müssen ihr Visum persönlich bei der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat beantragen.

Der aktuelle, vollständige Reise- und Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes ist hier zu finden: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382 bzw. für österreichische Staatsbürger hier: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/vereinigte-staaten/
Lesen Sie bitte rechtzeitig, aber spätestens 48 Stunden vor Ihrer Abreise, den aktuellen Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes für Ihre jeweilige Urlaubsregion sowie ein etwaiges Transitland und nehmen Sie ggf. eine Anpassung Ihrer Einreiseunterlagen vor (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit).

Gäste anderer Nationalitäten oder Wohnsitz in anderen Ländern informieren sich bitte rechtzeitig bei der für sie zuständigen Behörde. Für Österreich: Beim Außenministerium unter www.aussenministerium.at.
Für die Schweiz: Beim Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten unter www.eda.admin.ch.

Welche deutschen Reisepässe sind gültig für das Visumsfreie Reisen (VWP)?

Wenn Ihr Reisepass den unten genannten Anforderungen nicht entspricht, benötigen Sie ein Visum.

Reisepässe (elektronische und nicht-elektronische Reisepässe): Visumsfreies Reisen möglich.
Seit 1. April 2016: Teilnehmer am Programm für die Visafreie Einreise benötigen einen elektronischen Pass (e-Pass).

Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein.

Kinderreisepass

  • Kinderreisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt sind, benötigen ein Visum.
  • Kinderreisepässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, berechtigen zur Anreise ohne Visum. Die Pässe müssen die regulären Vorgaben für visafreie Reisen erfüllen, d.h. maschinenlesbar sein und das digitale Foto muss in die Seite mit biographischen Angaben eingearbeitet sein.

Visum erforderlich:

  • Vorläufiger Reisepass
  • Kinderausweis
  • Reiseausweis
  • Reiseausweis für Ausländer

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen des deutschen Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382#content_4

ESTA Warnhinweis:

VWP-Reisende sollten sich darüber im Klaren sein, dass nicht ordnungsgemäß zugelassene Drittanbieter Websites ins Internet stellen, die für Informationen im Zusammenhang mit ESTA und für das Einreichen von Anträgen im Namen von VWP-Reisenden eine Gebühr erheben. Diese Gewerbeunternehmen werden weder von dem US-Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) oder von der US-Regierung unterstützt, noch sind diese Behörden hiermit assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden.

Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Beantragung der Reisegenehmigung über ESTA führt zu keiner Beschleunigung der Erteilung einer Reisegenehmigung.

Der Link weiter unten ist die offizielle ESTA-Website.

Quelle: de.usembassy.gov      Sie können hier den offiziellen und kompletten Text lesen: https://de.usembassy.gov/de/visa/

USA: Alle Infos zur ESTA-Anmeldung finden Sie hier:

Für USA-Reisende ist eine Anmeldung über das elektronische ESTA-System seit dem 20.01.2010 Pflicht.

Bislang wurde Passagieren, die ohne ESTA-Genehmigung in den USA angekommen sind, erlaubt, an Bord des Flugzeuges zurückzugehen und das Einreiseformular dort manuell auszufüllen. Damit ist Schluss. Laut US-Botschaft können die Fluggesellschaften sich jetzt weigern, Passagiere ohne ESTA Anmeldung an Bord zu lassen. Die Beamten an den Einreiseschaltern können Passagieren ohne ESTA Genehmigung die Einreise in die USA verweigern. Die Behörden empfehlen Reisenden, die Einreisegenehmigung spätestens 72 Stunden vor Abreise über die ESTA-Homepage https://esta.cbp.dhs.gov/esta  zu beantragen.

Jeder Reisende, auch Kinder unabhängig vom Alter, benötigen eine eigene ESTA Genehmigung.

Eine erteilte Genehmigung stellt jedoch keinen Rechtsanspruch auf Einreise dar, sondern erlaubt von behördlicher Seite den Reiseantritt.
Die Botschaft der USA weist darauf hin, dass in allen Fällen von den Zoll- und Grenzschutzbeamten die Entscheidung über die Einreise vor Ort getroffen wird.

Die ESTA Gebühr in Höhe von 21 US-Dollar pro ESTA-Antrag setzt sich aus zwei Beträgen zusammen:
- 4 US-Dollar Bearbeitungsgebühr
- 17 US-Dollar Genehmigungsgebühr
Sollte Ihr ESTA-Antrag abgelehnt werden, so wird nur die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages erhoben, also 4 US-Dollar.

Die ESTA Genehmigung muss bis spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt online beantragt werden. Die ESTA Genehmigung stellt kein Visum dar, visumspflichtige Reisende benötigen keine ESTA Genehmigung, sondern ein Visum.

Sollten sich Personendaten, z. B. durch Heirat ändern oder ein Reisepass neu beantragt werden, muss eine erneute ESTA Genehmigung beantragt werden.

Diese Regiestrierung muss von Ihnen persönlich erfolgen und Sie haften persönlich für die korrekte Eingabe der Daten ins System.

Unter folgenden Internetadressen können Sie sich weiterführend informieren:

Einreisebestimmungen:

Achten Sie bitte auf die geänderten Einreisebestimmungen in den USA.

Unter folgenden Internetadressen können Sie sich weiterführend informieren:

Hier finden Sie eine Kurz-Zusammenfassung der U.S. Customs and Border Protection zum Thema ESTA.

Häufig gestellte Fragen in deutscher Sprache zum Thema ESTA können Sie hier lesen:

Häufig gestellte Fragen in deutscher Sprache zum Thema ESTA

 Klicken Sie bitte auf das Bild um auf die offiziele deutschsprachige Seite von ESTA zu gelangen:

ESTA

USA: Alle Infos zum "API Datenformular/Secure Flicht" finden Sie hier:

Einreisebestimmungen für die USA – Erfassung von Secure Flight Daten
Seit November 2009 erfolgt die Sicherheitsüberprüfung der Passagiere in den USA durch die TSA (Transportation Security Administration). Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, drei Tage vor Abflug die geforderten Daten an die TSA zur Überprüfung zu senden und die Ergebnisse der Sicherheitsbehörden zu prüfen. Die Angaben werden, verschlüsselt nach höchsten Sicherheitsstandards, von Condor an die amerikanische Behörde TSA übermittelt. Ihre Daten werden nicht weiter verwendet. 

Dies gilt für alle Condor Flüge in die USA, sowohl bei Einreise als auch bei Zwischenlandung, egal ob Sie Ihren Condor Flug über condor.com, ein stationäres Reisebüro, ein Internetreisebüro oder im Rahmen einer Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben. Nicht angegeben werden müssen die Daten für Babys (Kleinkind unter 2 Jahren), wenn bei Rückreise das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.
Falls ein Teil Ihrer Flugbuchung von einer unserer Partner-Fluggesellschaften durchgeführt wird, wenden Sie sich für diese Teilstrecke bitte an die jeweilige Fluggesellschaft.

Der Fluggast muss außer persönlichen Daten auch Informationen aus seinem Reisedokument (z. B. Reisepass) sowie ggf. seine Übernachtungsadresse und seine Regress-Nummer* angeben.
Wir möchten Sie darum bitten, die Daten möglichst frühzeitig, am besten direkt nach Buchung einzugeben. Bitte halten Sie für die Datenerfassung Ihre Reiseunterlagen und Ihr Reisedokument bereit.

Die gesamten Informationen müssen unbedingt bis 75 Stunden vor dem geplanten Abflugtermin für alle bis zu diesem Zeitpunkt gebuchten Flüge erfasst sein, damit sie an die TSA übermittelt werden können. Spätere Erfassungen der Angaben sind über das Online-Formular nicht mehr möglich. Wenden Sie sich in diesem Ausnahmefall bitte direkt an den Check-in. Ohne die Angabe Ihrer Daten sieht sich Condor gezwungen, die Beförderung zu verweigern.

Es kann vorkommen, dass die TSA die Sicherheitsüberprüfung nicht erfolgreich abschließen kann, da noch Fragen zu den Passagierdaten bestehen. In diesem Fall werden diese beim Check-in geklärt.

Bitte beachten Sie, dass ohne eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung durch die TSA keine Bordkarte ausgestellt werden darf und Sie Ihren Flug in die USA nicht antreten können.

Das Online-Formular für die Eingabe der API Daten (USA Datenformular oder Secure Flight) finden Sie hier:

USA API Datenformular

*Falls für Sie bereits eine Sicherheitsüberprüfung durch die USA Sicherheitsbehörde durchgeführt wurde und Sie einen negativen Bescheid erhalten haben (z. B. aufgrund einer Namensverwechslung), gegen den Sie Einspruch eingelegt haben, wurde Ihnen eine Bearbeitungsnummer (Regress-Nummer) mitgeteilt.

Bitte beachten Sie nachfolgenden Hinweis, zu dessen Angabe Condor durch die TSA verpflichtet ist:

Die amerikanische Transportsicherheitsbehörde (TSA) verpflichtet Sie zum Zwecke der Überprüfung mit den sog. Watchlisten zur Angabe der folgenden Daten: vollständiger Name, Geburtsdatum und Geschlecht (auf Rechtsgrundlage des 49 U.S.C. Abschnitt 114, des Intelligence Reform and Terrorism Prevention Act von 2004 und des 49 C.F.R Teil 1540 und 1560). Versäumnisse mit der Pflicht zu Übergabe dieser Daten können zur Transportverweigerung führen oder zur Verweigerung des Zutritts zum Flugsteig. Sie werden ebenfalls aufgefordert, die sog. Regress-Nummer anzugeben, falls vorhanden. Die TSA kann die von Ihnen bereitgestellten Informationen mit denen von Strafvollzugsbehörden, Nachrichtendiensten oder anderen Behörden abgleichen (gemäß dem veröffentlichten System der Aufzeichnungsmitteilungen). Weitere Details zu TSA Datenschutzrichtlinien, zum System der Aufzeichnungsmitteilungen oder zur Datenschutz-Verträglichkeitsüberprüfung sind im Internet unter www.tsa.gov zu finden. (Quelle: condor.com)

Dieses Bild soll Ihnen das Finden leichten machen (Quelle: www.condor.com):

API CFI
Oder klicken Sie auf das Bild und sparen Sie sich die Sucherei :-)

USA: Weitere sehr wichtige Infos und Dokumente finden Sie hier:

Als nichtdeutscher Staatsbürger benötigen Sie unter Umständen ein Visum für die Einreise in die USA!

Hier erhalten Sie die aktuellen Informationen zur Einreise in USA:
Klicken Sie hier (PDF-Datei, 1 Seite, 202 KB)


Erleichterung für die Einreise ab 04. Oktober 2005:
Wichtiges Formular für USA-Reisende


Immer aktuelle Informationen erhalten Sie hier:
https://de.usembassy.gov/de/

USA: Alle Infos zur Flüssigkeiten-Regelung finden Sie hier:

Quelle: Flughafen München Homepage

Die Flüssigkeitenregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union, Island, Schweiz, Norwegen, den USA und Kanada abfliegen. Bitte beachten Sie, dass weitere Länder außerhalb der EU ebenfalls ihre Richtlinien angepasst haben.

„Flüssigkeiten, Aerosole und Gele" (LAGs) schließen Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie den Inhalt von Druckbehältern, wie z. B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz, ein. Sie dürfen unter folgenden Bedingungen eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden:

 

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit so genanntem „Zip-Verschluss") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
  • Je ein Beutel pro Person
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich diese Plastikbeutel frühzeitig zu besorgen und Ihre LAGs, die Sie im Handgepäck befördern möchten, bereits zu Hause entsprechend zu verpacken.

 

Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Der Fluggast muss auf Aufforderung die Echtheit der LAGs, für die eine Ausnahme gewährt wurde, nachweisen (z.B. anhand eines Rezeptes für Arzneimittel).

 

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

 

Duty Free Artikel (wie Getränke oder Kosmetikartikel), die am Tag des Fluges im DutyFree-Bereich der Flughäfen in der EU (bzw. ab 31.01.2014 ab allen Flughäfen) oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft (bzw. ab 31.01.2014 an Bord aller Fluggesellschaften), erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern diese den Kaufbeleg enthält.

 

Condor hat keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bittet Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

 

Fragen und Antworten finden Sie in den FAQ
Flyer Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

 

Stand: 02.06.2014 (Quelle: www.condor.com)

 

TIPP des Tages:

So helfen wir USA-Kunden Ärger zu vermeiden
Auf der Homepage der Transportation Security Administration (TSA) kann ein Merkblatt heruntergeladen werden, das beschreibt, wie das Handgepäck für eine schnelle und reibungslose Kontrolle gepackt werden soll. Außerdem enthält es Tipps zur Vorbereitung auf die Kontrollen und Hinweise, wie die Passagiere vor allem in Stoßzeiten unnötige Verzögerungen vermeiden können. Das Merkblatt in englischer Sprache kann auf der TSA-Homepage kostenlos heruntergeladen werden.

Zum kostenlosen Download geht es hier

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Die Homepage der TSA inklusive einem Linkk für den kostenlosen Download eine sehr nützlicher APP finden Sie hier:

http://www.tsa.gov/traveler-information/prohibited-items

Stand: 04.03.2016

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Aktuelle Informationen vom Auswärtigen Amt finden Sie hier:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382

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 Änderungen sind vorbehalten.