Blacklisted Airlines
EU-Sicherheitsliste gesperrter Fluggesellschaften · Informationspflicht gemäß EU-VO 2111/2005
EU Air Safety List
Die Europäische Union veröffentlicht und aktualisiert regelmäßig eine Liste von Luftfahrtunternehmen, denen aus Sicherheitsgründen die Nutzung des Luftraums der Europäischen Union untersagt ist (EU Air Safety List / Schwarze Liste).
Gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 sind wir als Reiseveranstalter verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu informieren und auf diese Liste hinzuweisen.
Aktuelle Liste abrufen
Die jeweils aktuelle EU Air Safety List finden Sie auf den offiziellen Seiten der Europäischen Kommission:
→ EU Air Safety List · Europäische Kommission
Dort können Sie nachsehen, welche Fluggesellschaften derzeit gesperrt sind und in welchen Ländern diese ihren Sitz haben.
Unsere Informationspflicht
Bei Ihrer Buchung informieren wir Sie über die ausführende Fluggesellschaft. Sollte diese zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststehen, teilen wir Ihnen die voraussichtlich ausführende Gesellschaft mit und informieren Sie unverzüglich, sobald die Entscheidung gefallen ist.
Ändert sich die ausführende Fluggesellschaft nach der Buchung, werden Sie umgehend benachrichtigt. Sie haben in diesem Fall ein Recht auf kostenlose Umbuchung oder Stornierung, sofern die neue Fluggesellschaft auf der EU-Sperrliste steht.
Fragen zur Buchung
Bei Fragen zur ausführenden Fluggesellschaft Ihrer gebuchten Reise wenden Sie sich an uns:
Tel.: +49 9195 9392620-0
E-Mail: mail@us-bike-travel.com
FAQ
Was ist die EU Air Safety List?
Eine von der Europäischen Union veröffentlichte und regelmäßig aktualisierte Liste von Luftfahrtunternehmen, denen aus Sicherheitsgründen die Nutzung des Luftraums der Europäischen Union untersagt ist.
Wo finde ich die aktuelle EU Air Safety List?
Auf den offiziellen Seiten der Europäischen Kommission.
Informiert US BIKE TRAVEL über die ausführende Fluggesellschaft?
Ja. Bei der Buchung wird die ausführende Fluggesellschaft mitgeteilt; steht diese noch nicht fest, informieren wir unverzüglich, sobald die Entscheidung gefallen ist.
Was passiert, wenn die neue Fluggesellschaft auf der EU-Sperrliste steht?
Ändert sich die ausführende Fluggesellschaft nach der Buchung und steht die neue Gesellschaft auf der EU-Sperrliste, besteht ein Recht auf kostenlose Umbuchung oder Stornierung.
